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Bedingungsloses Grundeinkommen - Zu viele unbeantwortete Fragen

Ulrich Fiechter

Aktualisiert: 5. Okt. 2021


Am 5. Juni 2016 wird in der Schweiz über ein bedingungsloses Grundeinkommen (bGE) abgestimmt. Die Initianten nennen als Diskussionsgrundlage 2‘500.- CHF/Mt. für eine erwachsene Person und 625.- CHF/Mt. für Kinder und Jugendliche. Noch nicht beantwortet sind die Fragen, wie sich ein derart gestaltetes Grundeinkommen auf die verschiedenen Haushaltstypen (z.B. Familienhaushalte, Rentnerhaushalte, Einpersonenhaushalte) sowie auf die Arbeitsmärkte und die Schweizer Volkswirtschaft auswirken würde. Anhand von 3 ausgewählten Fällen sollen weitere Fragen und mögliche Konsequenzen am Beispiel eines Familienhaushalts mit 2 Erwachsenen (eine Informatikingenieurin A und ein Gesundheitsfachmann B) und 2 Kinder (C und D) aufgezeigt werden.[1] Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dieser Darstellung Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, obligatorische Krankenkassenprämien, regelmässige Transferzahlungen an andere Haushalte und Liegenschaftssteuern nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Auswirkungen einer für die Finanzierung eines bGE notwendigen Steuer auf die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen.

[1] Im Jahr 2007 gab es in der Schweiz ca. 900‘000 Paarhaushalte mit Kindern. Vgl.: Familien in der Schweiz, Statistischer Bericht 2008, BFS, Neuchâtel 2008, S. 7

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Fall 1:

Das Paar entscheidet, A geht ausser Haus einer Erwerbstätigkeit nach und B wendet mehr Zeit als A für die Kinderbetreuung auf und führt die meisten Hausarbeiten aus.


Familie mit 2 Kinder, 1 Erwachsener extern erwerbstätig

Der Vergleich der beiden Situationen zeigt, dass der Wirtschaftsgemeinschaft ABCD mit einem bedingungslosen Grundeinkommen 3‘350.- CHF/Mt. mehr zufliessen würde.

Frage: Wer bezahlt diese zusätzlichen CHF 3‘350.-?

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Fall II:

Das Paar entscheidet, A geht ausser Haus einer Erwerbstätigkeit nach und B wendet mehr Zeit für die Kinderbetreuung auf und führt die meisten Hausarbeiten aus. Im Unterschied zum Fall I entscheiden A und B, dass B zusätzlich bei einem älteren Ehepaar regelmässig Hausarbeiten macht und Einkäufe besorgt. Dafür erhält B pro Monat 1‘500.- CHF ausbezahlt.


Familie mit 2 Kinder, 1 Erwachsener vollzeit und 1 Erwachsener teilzeit extern erwerbstätig

Der Vergleich der beiden Situationen zeigt, dass der Wirtschaftsgemeinschaft ABCD mit einem bedingungslosen Grundeinkommen 1‘850.- CHF/Mt. mehr zufliessen.

Fragen:

  1. Wer bezahlt diese zusätzlichen CHF 1‘850.-? (Analog zu Fall I)

  2. Was rechtfertigt, dass mit dem bGE in den zwei Fällen das gleiche Einkommen erzielt wird, obwohl im Fall II mehr Arbeiten erledigt werden als im Fall I?

  3. Was für eine Auswirkung kann dieser Eingriff auf den Markt für Dienstleistungen haben?

Mögliche Auswirkung auf den Markt für Haushaltdienstleistungen

Annahme: Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen entscheiden A und B, dass B nicht mehr einer Erwerbstätigkeit ausser Haus nachgeht und dadurch auch das ältere Ehepaar nicht mehr unterstützt. Dadurch wird das Angebot dieser Dienstleistung verkleinert und wenn dies andere Anbieter derselben Dienstleistung auch tun, wird der Preis für diese Dienstleistung spürbar steigen. Das ältere Ehepaar kann jedoch nicht mehr als CHF 1‘500.- bezahlen und wird deshalb weniger externe Hilfe beanspruchen können. Dazu kommt, dass das Ausgleichssystem für ein bGE nun statt CHF 1‘850.- wiederum CHF 3‘350.- an die Wirtschaftsgemeinschaft ABCD wie im Fall I bezahlen muss.

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Fall III:

Beide, A und B, gehen einer Erwerbstätigkeit ausser Haus nach und wechseln sich bei der Kinderbetreuung und bei den Hausarbeiten ab. Dazu engagieren sie eine Person X für ausgewählte Hausarbeiten und die temporäre Betreuung der Kinder für CHF 2‘000 pro Monat.


Familie mit 2 Kinder, 2 Erwachsene vollzeit extern erwerbstätig und 1 Teilzeithaushalthilfe

Der Vergleich der beiden Situationen zeigt, dass der Wirtschaftsgemeinschaft ABCD mit einem bedingungslosen Grundeinkommen 850.- CHF/Mt. mehr zufliessen, nämlich das bGE für die Kinder abzüglich der Familienzulage ohne bGE.

Fragen:

  1. Wer bezahlt diese zusätzlichen CHF 850.-? (Analog Fall I und II)

  2. Weshalb soll das Paar im Fall I, wenn nur eine Person einer externen Erwerbstätigkeit nach geht, 3‘350.- CHF pro Monat Zuschuss erhalten und das Paar im Fall III, von dem beide Personen einer externen Erwerbstätigkeit nachgehen und insgesamt 70 h/Mt. länger arbeiten, nur 1/3 davon oder CHF 850.-, bzw. 2‘500.- CHF weniger pro Monat?

  3. Was für eine Auswirkung kann dieser Eingriff auf den Markt für Dienstleistungen haben?

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Mögliche Auswirkung auf den Markt für Dienstleistungen

Annahme: Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen entscheidet die Person X, die durch ABCD für Haushalt und Kinderbetreuung engagiert worden war, dass sie nicht mehr einer Erwerbstätigkeit ausser Haus nachgehen und dadurch auch diese Familie nicht mehr unterstützen will, weil sie nun, ohne bei Dritten zu arbeiten, CHF 2‘500.- erhält. Dadurch wird das Angebot dieser Dienstleistung verkleinert und wenn dies andere Anbieter derselben Dienstleistung ebenfalls tun, wird der Preis für diese Dienstleistung spürbar steigen. Für die Familie wird es schwieriger jemanden zu finden und sie muss mehr bezahlen. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass u.U. A ihr externes Arbeitspensum reduzieren muss, um mehr Arbeiten zu Hause zu übernehmen.

Wenn man nun zusätzlich annimmt, dass A ihre Informatikdienstleistungen hauptsächlich ins Ausland verkauft, dann gehen dadurch für die Schweiz wertvolle Exporteinnahmen verloren. Was schwer wiegt, wenn man bedenkt, dass gerade die Exporteinnahmen eine Hauptquelle für den Wohlstand in der Schweiz darstellen.

Schlussfolgerung:

Das bedingungslose Grundeinkommen wird in diesen Beispielen für einen Paarhaushalt mit 2 Kinder und unterschiedlicher Arbeitsteilung eingeführt. Die Überlegungen führen zu vielen Fragen, die noch nicht überzeugend beantwortet worden sind. Aber die Ergebnisse deuten bereits an, dass ein bGE in der diskutierten Form zu einer Reduktion der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz führen könnte. Dies interessiert die Anhänger der Initiative leider nicht. Sie heben immer wieder scheinbare Vorteile für einzelne Personen hervor. Sie zeigen jedoch nicht auf, wie ein bGE in Zukunft zur Steigerung von Wohlstand und Wohlfahrt der ganzen Volkswirtschaft beitragen soll, damit auch künftige Generationen gleich gute Startbedingungen vorfinden, wie sie die heutige junge Generation bereits nutzen kann. Die Schweizer Bevölkerung ist keine Experimentiermasse. Auch wenn es zuverlässige Anhaltspunkte gäbe, dass wir in den nächsten dreissig Jahren im Überfluss leben könnten, sollten wir uns nicht blind einem derartigen Experiment unterwerfen. Deshalb ist die Initiative abzulehnen.

(Für eine Zusammenstellung mit Zahlen siehe unter http://media.wix.com/ugd/7a5c6b_84bfa70819a14920806e724d1544d3b0.pdf )

Bemerkung: Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Eingriff des Staates in das Marktsystem. Dieser staatliche Eingriff hat Einfluss auf die Preisbildung.

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