In der Schweiz wird am 14. Juni 2015 über eine Reform der Erbschaftssteuer abgestimmt. Eine gute Gelegenheit sich in Erinnerung zu rufen, was dringend getan werden sollte. Die AHV muss revidiert werden. Seit vielen Jahren sinkt das Verhältnis zwischen erwerbstätiger Bevölkerung (Beitragszahler) und Rentenbezüger. Die Regeln für die berufliche Vorsorge müssen geändert werden. Schon lange wird darauf hingewiesen, dass wegen der höheren Lebenserwartung der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil gesenkt und die Verzinsung des Vorsorgekapitals an die tieferen Marktzinsen angepasst werden muss.
Was machen die Initianten stattdessen? Sie versuchen einfach zusätzliches Geld zu beschaffen, ohne die AHV konzeptionell auf neue Beine zu stellen. Dabei gehen sie so vor, dass sie die relativ kleine Gruppe, sehr vermögender Leute, ins Visier nehmen. Damit nun für die Initiative genügend Ja-Stimmen zusammenkommen, soll die AHV Haupt-Nutzniesserin werden. Dadurch, glauben wahrscheinlich die Initianten, könnten sie die Stimmen der AHV-Rentner für die Abstimmung gewinnen und den Reformdruck auf die AHV senken. Die Kantone werden positiv für die Initiative gestimmt, in dem deren Besitzstand (bisherige Einnahmen aus der kantonalen Erbschaftssteuer) gewahrt bleiben soll. Zudem wird ein möglichst hoher Freibetrag verankert, damit eine grosse Mehrheit der Stimmenden glauben, sie würden durch die Initiative nicht schlechter gestellt. In diesem Punkt wurden die Bürgerinnen und Bürger beim Sammeln der Unterschriften mit dem Titel „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" richtiggehend geködert. Es gibt Erbschaften, die Millionen umfassen, aber von der neuen Regelung nicht betroffen sind. Für Ehepaare mit Kindern sieht die Initiative nämlich einen Freibetrag von bis zu CHF 4 Mio. vor.
Viele sehr vermögende Leute, treten öffentlich für eine stärkere Besteuerung der Erbschaften ein. Dies könnte auch zu einer gleichmässigeren Vermögensverteilung beitragen. Eine Erbschaftssteuer, die alle betrifft und progressiv ausgestaltet ist, würde wahrscheinlich die Sparanreize der Bürger weniger dämpfen, als die heutige Vermögenssteuer. Wenn die Einnahmen aus einer Erbschaftssteuer auch noch eine Reduktion der Einkommenssteuer ermöglichen würden, dann wäre der Anreiz zum Arbeiten höher. Zudem würde der Faktor Arbeit billiger und die Schweiz würde dadurch international wettbewerbsfähiger. Vielleicht könnte sogar das Unternehmertum gestärkt werden, wenn Unternehmungen von einer neu gestalteten Erbschaftssteuer befreit würden. Dies erfordert jedoch nicht ein punktuelles Vorgehen wie mit der vorliegenden Initiative, sondern ein, gestützt auf eine fundierte Analyse, neues Konzept für unser Steuersystem.