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Marktsystem  (Erläuterungen)

Wirtschaftsordnung

Sie (die Wirtschaftsordnung) umfasst alle Regeln, Normen und Institutionen, die als meist längerfristig angelegte Rahmenbedingungen wirtschaftliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume von Individuen und wirtschaftlichen Einheiten abgrenzen und zur Lösung der aufge-worfenen Grundfragen der Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern beitragen.

 

Wirtschaftsverfassung

Es wird zwischen Wirtschaftsverfassung im weiteren und im engeren Sinn unterschieden.

  1. Im weiteren Sinn: Summe der auf das Wirtschaftsleben bezogenen, in der Staatsverfassung, in Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Normen. Allgemein ein anzustrebender Zustand, der mehr oder weniger erreicht werden kann, aber nicht muss.

  2. Im engeren Sinn: Alle in der Staatsverfassung enthaltenen wirtschaftlich relevanten Normen.

 

Quelle: Hotz-Hart, Beat u.a.: Volkswirtschaft der Schweiz, 3. Auflage, 2001, S. 15

 

Wettbewerbsordnung

Unter Wettbewerbsordnung verstehen wir die Gesamtheit der Normen für den wirtschaftlichen Wettbewerb in der schweizerischen Volkswirtschaft. Dabei steht der „Leistungswettbewerb” im Mittelpunkt.

 

Vgl. oben Art. 94 BV, neu

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