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Marktsystem  (Erläuterungen)

Wirtschaftsstrukturpolitik

 

Gesamtheit der Massnahmen und Bestrebungen des Staates, die auf die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur ausgerichtet sind. Dadurch wird be-wusst oder unbewusst auch die Preisbildung auf den Märkten beeinflusst.

 

Dazu gehören u.a.:

 

Bundesverfassung Art. 103 Strukturpolitik

Der Bund kann wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern, wenn zumutbare Selbsthilfe-massnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

 

Bundesverfassung  Art. 75 Raumplanung

1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.

2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.

3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.

 

Mit den Zusätzen Art. 75a Vermessung und Art. 75b Zweitwohnungen

 

Bundesverfassung Art. 100 Konjunkturpolitik, Absatz 2

….

2 Er (der Bund) berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung der ein-zelnen Landesgegenden. Er arbeitet mit den Kantonen und der Wirtschaft zusammen.

…..

 

Bundesverfassung Art. 104 Landwirtschaft

1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;

b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der

    Kulturlandschaft;

c. dezentralen Besiedlung des Landes.

2 Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigen-falls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.

3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multi-funktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

a. Er ergänzt ….

b. Er fördert ….

4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirt-schaft und allgemeine Bundesmittel ein.

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