Volkswirtschaft - Marktwirtschaft - Wettbewerb
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von Dr. Ulrich Fiechter
Marktsystem (Erläuterungen)
Wirtschaftsstrukturpolitik
Gesamtheit der Massnahmen und Bestrebungen des Staates, die auf die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur ausgerichtet sind. Dadurch wird be-wusst oder unbewusst auch die Preisbildung auf den Märkten beeinflusst.
Dazu gehören u.a.:
Bundesverfassung Art. 103 Strukturpolitik
Der Bund kann wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern, wenn zumutbare Selbsthilfe-massnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen. Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.
Bundesverfassung Art. 75 Raumplanung
1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.
2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.
3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.
Mit den Zusätzen Art. 75a Vermessung und Art. 75b Zweitwohnungen
Bundesverfassung Art. 100 Konjunkturpolitik, Absatz 2
….
2 Er (der Bund) berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung der ein-zelnen Landesgegenden. Er arbeitet mit den Kantonen und der Wirtschaft zusammen.
…..
Bundesverfassung Art. 104 Landwirtschaft
1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der
Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
2 Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigen-falls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.
3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multi-funktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er ergänzt ….
b. Er fördert ….
4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirt-schaft und allgemeine Bundesmittel ein.