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Marktsystem  (Erläuterungen)

Sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen

 

Sozialpartner

Sozialpartner sind in der Schweiz Verbände der Arbeitnehmer und Arbeit-geber. Die Verbände der Arbeitnehmer, darunter auch die Gewerk-schaften, zielen auf Verbesserung der Verhältnisse für ihre Mitglieder auf dem Arbeitsmarkt (z.B. höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit, Weiterbildung, …). Die Arbeitgeberorganisationen bilden auf dem Arbeitsmarkt ein Ge-gengewicht zu den Verbänden der Arbeitnehmer. In beiden Fällen kann heute von einer Kartellisierung des Arbeitsmarktes gesprochen werden. Anbieter und Nachfrager streben nämlich danach, den Wettbewerb unter-einander zu beschränken, um bessere Konditionen zu erlangen. Diese Interessengruppen konnten auch erfolgreich erwirken, dass im Kartellge-setz der Arbeitsmarkt ausgeklammert ist.

 

Auswirkungen

Die Vereinbarungen, die die Arbeit betreffen, werden auf unterschied-lichen Ebenen (beispielsweise in einer Unternehmung, in den einzelnen Branchen, regional oder national) ausgehandelt. Dabei münden überge-ordnete Vereinbarungen häufig in Gesamtarbeitsverträge. Werden von einer Seite zu rigide Bestimmungen durchgesetzt, kann dies die Funk-tionsweise des Arbeitsmarktes beeinträchtigen. Die Auswirkungen zeigen sich beispielsweise in der relativen Entwicklung der Löhne, der Arbeitszeit oder der Sozialleistungen. Indirekt zeigen sie sich aber auch in der Ent-wicklung der Produktivität und dadurch der Arbeitskosten relativ zur Kon-kurrenz in der Schweiz und im Ausland. Beides sind wesentliche Faktoren für die Bestimmung der Absatzpreise und für die internationale Wettbe-werbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.

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