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  • Ulrich Fiechter

Pensionskassenrenten flexibilisieren und indexieren

Aktualisiert: 5. Okt. 2021


Schützt die Pensionskassenrenten vor der Inflation! In all den Diskussionen über die Sicherung der Altersrenten wird ein für alle Pensionskassenmitglieder zentraler Aspekt nicht erwähnt: Schutz der Renten vor der Inflation. Mit der einmal in Franken festgelegten Rente wird bei den Rentnerinnen und Rentnern der Eindruck erweckt, sie könnten damit über die ganze Zeit jeden Monat Güter und Dienstleistungen im bisherigen Umfang kaufen. Die Leute unterliegen einer möglicherweise verhängnisvollen Fehleinschätzung der zukünftigen realen Rente. Dies wird dann deutlich erkennbar, wenn das Preisniveau steigt. Eine höhere Inflationsrate, wie sie heute von verschiedenen Akteuren gefordert wird, würde Rentnerinnen und Rentner (2. Säule) massiv schädigen. Schon bei einer Inflation von 5 % pro Jahr werden nämlich die nicht der Inflation angepassten Renten nach 10 Jahren 40% weniger Kaufkraft aufweisen. 40% weniger Kaufkraft bedeutet, sie erhalten nach 10 Jahren für ihr Geld nur noch 60% der Güter und Dienstleistungen, die sie vor Beginn der Inflation noch kaufen konnten.


Entwicklung der Kaufkraft von 100 CHF Rente über 10 Jahre bei einer Inflation von 5% pro Jahr.

Es gibt zwar in Reglementen der Pensionskassen eine Bestimmung, dass die Renten der Teuerung angepasst werden können, sofern es das Geschäftsergebnis zulässt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu. Dabei gibt es einen wichtigen Grund, die Pensionskassen zu verpflichten, die Renten automatisch der Teuerung anzupassen. Das angesparte Rentenkapital steigt nämlich bei Inflation und kompetenter Anlage ebenfalls im Wert in Franken. Die nominellen Zinssätze, die die Kassenverwaltungen über die Zeit auf den Märkten erzielen können, entsprechen normalerweise mindestens der Inflationsrate plus einer realen Verzinsung. Damit können die jeweiligen Altersguthaben sowohl der Aktiven als auch jene der Rentner derart verzinst werden, dass sie nach Abzug der Verwaltungskosten keinen realen Wertverlust infolge Inflation erleiden. Dies ermöglicht eine Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung, ohne die Altersguthaben der Aktiven zu belasten. Mit andern Worten, die Kaufkraft der Altersrenten bleibt erhalten und es erfolgt auch keine Umverteilung von Jung zu Alt.

Was bedeutet dies nun für den Umwandlungssatz? Es leuchtet den meisten Bürgern nach einiger Überlegung ein, dass der Umwandlungssatz auch für den obligatorischen Teil der Pensionskasse nicht auf einen bestimmten Wert fixiert bleiben darf. Je höher die Lebenserwartung ist, desto weniger kann vom gleichen Kapitalstock pro Jahr ausgegeben werden und dementsprechend tiefer muss der Umwandlungssatz sein. Der Umwandlungssatz muss deshalb an die mittlere Lebenserwartung der vor der Pensionierung stehenden Leute gekoppelt werden.

Aus diesen Gründen wird die Forderung erhoben, den Umwandlungssatz zu flexibilisieren und die Pensionskassenrente zu indexieren, d.h., laufend der Teuerung anzupassen.

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