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Marktsystem  (Erläuterungen)

Öffentliche Güter

 

Öffentliche Güter sind Güter, die durch die Gemeinschaft (z.B. durch Gemeinde, Kanton oder Bund) für die Nutzung bereitgestellt werden und sich durch zwei Merkmale auszeichnen. Sie werden bereitgestellt, ohne dass der einzelne Nutzer dafür bezahlen muss (er wird nicht ausge-schlossen) und die Nutzung durch die eine Person schränkt die Nutzung durch eine andere Person nicht ein.

 

Beispiele

Ein anschauliches, sehr altes Beispiel ist der Leuchtturm, der nicht primär einem bestimmten Hafen, sondern sehr vielen Schiffen dient, die an der Küste vorbeifahren. Alle Schiffe orientieren sich an diesem Leuchtturm. Die Nutzung dieses Fixpunktes durch die einen schränkt die Nutzung durch die andern Schiffe nicht aus. Zudem kann eine Entschädigung für diese Leistung kaum durchgesetzt werden. Ein Schiff, das nicht dafür bezahlen will, kann von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Dies ist ein Grund, weshalb Private bzw. der Markt keinen Leuchtturm hervor-bringen. Der Leuchtturm ist ein öffentliches Gut, der Staat muss diesen bereitstellen, wenn die Bewohner an einer reibungslosen Küstenschifffahrt interessiert sind. Weitere Beispiele sind die Landesverteidigung und öffentliche Fernsehsender zur Förderung des gegenseitigen Verständ-nisses der Landesteile. 

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