Die Reform Altersvorsorge 2020, über die am 24. Sept. 2017 abgestimmt wird, enthält viele notwendige positive Elemente wie die Senkung des Umwandlungssatzes, die Erhöhung der Altersgrenze und einen besseren Schutz für ältere Arbeitnehmer. Negativ sind besonders, dass der Mehrwertsteuerbeitrag angehoben und die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen durch eine Erhöhung der AHV-Renten ausgeglichen wird. Mit dieser Erhöhung der AHV-Renten wird die erste Säule mit der zweiten vermischt. Dies erweckt den Eindruck einer Bewegung in Richtung Volkspension. Es gibt nämlich in der Schweiz Kreise, die möchten für die Altersvorsorge nur die AHV, d.h. nur die erste Säule, und damit ein reines Umlageverfahren (vgl. Abbildung).
Vor einer derartigen Volkspension wird jedoch ausdrücklich gewarnt. Eine Volkspension ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass dominierende Politiker sie für eigene politische Zwecke missbrauchen. Dies kann schon mit ein paar wenigen Beispielen illustriert werden. Während der Finanzkrise hat die Regierung in Frankreich Ende 2010 diversifiziert und langfristig angelegte Gelder, aus dem Solidaritätsfonds für Rentner, in kurzfristige Staatstitel angelegt. In Irland hat die Regierung den nationalen Rentenfonds für die Rekapitalisierung maroder Banken verwendet. In Ungarn zwang die Regierung alle privat für die Rente vorsorgenden Bürger zurück ins staatliche Rentensystem, um Sondereinnahmen für den Staat zu generieren.
Eine Umlagefinanzierung, wie bei der Schweizer AHV, ist zudem stark abhängig sowohl von politischen Entscheidungen als auch von den herrschenden konjunkturellen und demographischen Entwicklungen. Letztlich müssen in diesem System die Erwerbstätigen die Renten für die jeweiligen Rentenbezüger erwirtschaften. Mit der obligatorischen zweiten und der freiwilligen dritten Säule soll jeder Einzelne ein Alterskapital aufbauen. Der Aufbau eines eigenen Vermögens senkt die Abhängigkeit im Alter von den Erwerbstätigen und gibt dadurch dem einzelnen Bürger mehr wirtschaftliche Freiheit, Selbstvertrauen und Sicherheit. Die heute bei der zweiten Säule reklamierte Umverteilung von Jung zu Alt und von Bürgern mit höheren Einkommen zu jenen im obligatorischen Bereich ist eine Folge der politischen Entscheidungen aus den Anfängen des heutigen Systems.
Die Mängel der zweiten Säule müssen korrigiert werden, indem die berufliche Vorsorge für die kommenden Generationen auf neue Grundlagen gestellt wird. Dazu gehören unabhängige, transparente Pensionskassen, ohne politisch bestimmte Umwandlungs- und Zinssätze. Diese Kassen müssen das angesparte Rentenkapital ihrer Mitglieder langfristig anlegen. Bei kompetenter Anlage steigt nämlich der Wert des angesparten Rentenkapitals in Franken um mehr als die Inflation. Die Zinserträge, Dividenden und Wertänderungen, die die Kassenverwaltungen über die Zeit auf den Märkten erzielen können, entsprechen normalerweise mindestens der Inflationsrate plus einer realen Verzinsung des Kapitals. Dadurch würden die jeweiligen Altersguthaben sowohl der Aktiven als auch der Rentner trotz Verwaltungskosten keinen realen Verlust infolge Inflation erleiden.
Auf diesen Grundlagen aufgebaute Pensionskassen sind zu verpflichten, die laufenden Altersrenten an die jeweilige Teuerung anzupassen, ohne dafür die Altersguthaben der Erwerbstätigen zu belasten oder eine Umverteilung von Jung zu Alt vorzunehmen. Die Rente bleibt mit dieser Regelung über die ganze Bezugsdauer, nicht wie heute nominell sondern real, mindestens gleich hoch wie im Zeitpunkt der Pensionierung. Mit andern Worten, auch die Kaufkraft der Altersrenten bleibt erhalten. Im Zeitpunkt der Pensionierung wird die Höhe der Anfangsrente berechnet, indem man das vorhandene Alterskapital durch die Anzahl Jahre der mittleren Lebenserwartung in diesem Zeitpunkt teilt. Diese Lebenserwartung wird durch eine Expertengruppe jedes Jahr aufgrund statistischer Grundlagen ermittelt und für alle Pensionskassen verbindlich vorgegeben.
Die soeben dargelegten Überlegungen gelten unabhängig vom Ausgang der kommenden Abstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020. Sowohl bei Annahme als auch bei Ablehnung der Vorlage muss das Schweizer Vorsorgesystem besonders für die nachkommenden Generationen rasch reformiert werden.